Vorsicht mit einer zu schnellen Falleröffnung, einmal bei Ebay angefangen, geht es bei Paypal nicht mehr. Je nach Lage würde ich den einen oder anderen Weg wählen.
Also: Den Fall würde ich bei Ebay eröffnen!
Den Fallstrick hat er sich u.U. selbst gebaut, da helfen auch die Disclaimer nicht:
Sein Satz "Die Oberfräse lässt sich nicht einschalten, läuft nicht" impliziert klar, dass theoretisch alle Teile auf einmal defekt sein können, aber vorhanden sein müssen. Bei fehlenden Funktionsteilen kann sie natürlich nicht laufen, das wäre dann juristisch eine irreführende Angabe.
"Gekauft wie gesehen" oder "Zustand wie auf Bildern" hat rechtlich keine Bedeutung, sofern sich die Reklamation nicht klar aus dem Augenschein der Zielgruppe ergibt. Da Du ein privater Käufer bist und damit zur Zielgruppe der Nichtfachleute gehörst, bringt dieser Satz also nichts für ihn. Anders wäre es, wenn das offensichtlich fehlende Kabel reklamieren würdest, da unterstellt man auch, dass das ein Laie erkennen könnte.
Wenn man den Disclaimer liest, merkt man auch, dass er nicht sonderliche "helle" ist. Er schreibt an zig Stellen was von Ausschlüssen, aber am Ende nichts davon sachlich korrekt.
Meine Empfehlung lautet:
Mache einen Fall auf bei Ebay, da der Artikel abweichend von der Beschreibung ist! Mach als Angabe, dass Du zwar mit einem nicht funktionsfähigen Artikel gerechnet hast, aber wesentliche Teile fehlen, was verschwiegen wurde. Vielmehr hast Du bei "einschalten - läuft nicht" damit gerechnet, ein vielleicht vollkommen defektes aber Gerät mit vollständigen Teilen zu erwerben. Anwaltlich lohnt hier vermutlich nicht, es sei denn Du hast eine Rechtschutz mit 0€ SB, aber die würde ich bei 120€ nicht strapazieren.
Im Grunde ist es eine Gratwanderung, aber auch der Verkauf von Verpackungen wurde ja rechtlich häufig dem Käufer zugesprochen, obwohl klar drinstand (oft nicht nur kleingedruckt), dass es nur die Packung sei!
Einen Versuch via Ebay ist es wert. Wichtig dabei ist, dass Du es gut dokumentierst, pflastere sie mir Beweisbildern voll, welche Teile am Gerät fehlen.
Am Ende wird es wohl auf ein Remis hinauslaufen, denn Du kannst nicht beweisen, dass Du die Teile nicht selbst ausgebaut hast. Im Zweifel hast Du aber die Maschine doch sicherlich zusammen mit nem Kumpel oder der Frau ausgepackt, richtig? Diese Angabe wäre, wenn es so ist, wichtig im ersten Zug schon!
Dann ergibt sich für ihn eine Beweislastumkehr und er kommt nicht mehr, in dubio pro reo, bei der Schiedsstelle von Ebay so leicht davon.
Aber ehrlich gesagt, viel Hoffnung mache Dir da nicht. Stelle es direkt als Ebay Käuferschutzantrag und warte bei den Fristen keinen einzigen Tag zu lang. Keine Kommunikation außerhalb von Ebay, keine Telefonate, keine Mails, keine WhatsApp! Das ist ganz schlecht.
Ich wünsche Dir viel Glück dabei!!