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Ebaybetrug oder nicht?
#1
Sorry, der Inhalt wurde auf Wunsch des Users entfernt.
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#2
Ich baue Geräte in solch einer Sache teilweise wieder zusammen, wenn ich Teile entnommen habe. Warum? Weil ich sonst für die Entsorgung hier bezahlen soll!

Ein alter PC wird angenommen, bringe ich einen hin ohne Netzteil oder Motherboard, kann es teuer werden. Also schraub ich das Teil wieder zu und fertig.

Aus dem Container geklaut und dann vertickt ist auch schon fragwürdig, rechtlich ist es so, dass man an gestohlenem Gut kein Eigentum erwerben kann. Ob es nun mit Zustimmung des Eigentümers oder ohne mitgenommen wurde, ist kaum feststellbar. Jedenfalls verstehe ich Ebay auch nicht als Teileschleuder für fremder Leute Elektromüll, sondern um eigene, ggf. defekte Geräte zu verkaufen. Aber das ist rechtlich nicht bindend.

Schick mir doch mal per PM einen Link zur Auktion, dann schau ich mir das mal genauer an, vor allem, wie es beschrieben wurde!
Vorsicht ist keine Feigheit, und Leichtsinn kein Mut!

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#3
Das hört sich ja ärgerlich an. Ich gehe mal von einem privatem Verkäufer aus, da wird es recht schwierig zwecks Rückgabe.
Hast Du mal eine Artikelnummer, damit man sich das mal ansehen kann?
Vielleicht dem Verkäufer ein bisschen Druck machen, Androhung einer Falleröffnung bei Ebay, bzw auch die Abgabe einer schlechten Bewertung.

Wenn der Verkäufer aber weiss, wie er es machen muss. Dann lässt er sich wahrscheinlich davon nicht einschüchtern.

Hast du per Paypal gezahlt?
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#4
Vorsicht mit einer zu schnellen Falleröffnung, einmal bei Ebay angefangen, geht es bei Paypal nicht mehr. Je nach Lage würde ich den einen oder anderen Weg wählen.

Also: Den Fall würde ich bei Ebay eröffnen!

Den Fallstrick hat er sich u.U. selbst gebaut, da helfen auch die Disclaimer nicht:
Sein Satz "Die Oberfräse lässt sich nicht einschalten, läuft nicht" impliziert klar, dass theoretisch alle Teile auf einmal defekt sein können, aber vorhanden sein müssen. Bei fehlenden Funktionsteilen kann sie natürlich nicht laufen, das wäre dann juristisch eine irreführende Angabe.

"Gekauft wie gesehen" oder "Zustand wie auf Bildern" hat rechtlich keine Bedeutung, sofern sich die Reklamation nicht klar aus dem Augenschein der Zielgruppe ergibt. Da Du ein privater Käufer bist und damit zur Zielgruppe der Nichtfachleute gehörst, bringt dieser Satz also nichts für ihn. Anders wäre es, wenn das offensichtlich fehlende Kabel reklamieren würdest, da unterstellt man auch, dass das ein Laie erkennen könnte.

Wenn man den Disclaimer liest, merkt man auch, dass er nicht sonderliche "helle" ist. Er schreibt an zig Stellen was von Ausschlüssen, aber am Ende nichts davon sachlich korrekt.

Meine Empfehlung lautet:
Mache einen Fall auf bei Ebay, da der Artikel abweichend von der Beschreibung ist! Mach als Angabe, dass Du zwar mit einem nicht funktionsfähigen Artikel gerechnet hast, aber wesentliche Teile fehlen, was verschwiegen wurde. Vielmehr hast Du bei "einschalten - läuft nicht" damit gerechnet, ein vielleicht vollkommen defektes aber Gerät mit vollständigen Teilen zu erwerben. Anwaltlich lohnt hier vermutlich nicht, es sei denn Du hast eine Rechtschutz mit 0€ SB, aber die würde ich bei 120€ nicht strapazieren.

Im Grunde ist es eine Gratwanderung, aber auch der Verkauf von Verpackungen wurde ja rechtlich häufig dem Käufer zugesprochen, obwohl klar drinstand (oft nicht nur kleingedruckt), dass es nur die Packung sei!

Einen Versuch via Ebay ist es wert. Wichtig dabei ist, dass Du es gut dokumentierst, pflastere sie mir Beweisbildern voll, welche Teile am Gerät fehlen.
Am Ende wird es wohl auf ein Remis hinauslaufen, denn Du kannst nicht beweisen, dass Du die Teile nicht selbst ausgebaut hast. Im Zweifel hast Du aber die Maschine doch sicherlich zusammen mit nem Kumpel oder der Frau ausgepackt, richtig? Diese Angabe wäre, wenn es so ist, wichtig im ersten Zug schon!
Dann ergibt sich für ihn eine Beweislastumkehr und er kommt nicht mehr, in dubio pro reo, bei der Schiedsstelle von Ebay so leicht davon.

Aber ehrlich gesagt, viel Hoffnung mache Dir da nicht. Stelle es direkt als Ebay Käuferschutzantrag und warte bei den Fristen keinen einzigen Tag zu lang. Keine Kommunikation außerhalb von Ebay, keine Telefonate, keine Mails, keine WhatsApp! Das ist ganz schlecht.

Ich wünsche Dir viel Glück dabei!!
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#5
Falleröffnung und Vorgehensweise habe ich eben ergänzt!

Überweisung ist schlecht, ich weiß nicht, ob da der Käuferschutz greift. Vermutlich nicht :-(
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#6
hmm, der Typ kauft den Schrott selber bei ebay. Wenn man sich die Bewertungen so ansieht, verkauft er ja ne Menge Festool und Markenkram, daher da immer vorsichtig sein, aber hinterher ist man ja immer schlauer.

Was man ihm per Email mal schreiben könnte, wenn er Dir nicht entgegen kommen möchte, ggf dem Gewerbeamt, Finanzamt eine Meldung zu machen, weil die ganzen Käufe und Verkäufe sehen ja nicht mehr "privat" aus wer hat schon mehrere Festool Kreissägen? Vielleicht kannst du darüber ein wenig Druck machen.

Aber ich vermute mal der wird schon wissen, dass er da Schrott verkauft hat, aber es ihm nachzuweisen wird halt schwierig.

Viel Erfolg auf jedenfall.
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#7
Probiere es halt mal so. Anzeigen und ggf. einen Tipp an das Wohnsitzfinanzamt kann man dann immer noch geben!
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#8
Naja, so schlecht finde ich den Aspekt des Bewertungssystems nicht.

Viel schlimmer und damit fast unbrauchbar finde ich es unter dem Aspekt, dass Du als Verkäufer nicht anders als "gut" bewerten kannst!

Bei mir waren vor ein paar Jahren mal ein paar mit weißem Lieferwagen und osteuropäischem Kennzeichen, "bezahlt bei Abholung" sah dann so aus, dass sie mir eine Waffe vor die Nase hielten. Die Kompletträder (rund 700€ Warenwert) nahmen sie dann "so" mit, Begründung später war dann, ich hätte sie wegen einiger Macken in den Felgen bei der Abholung "verschenkt".

Polizei konnte nicht helfen, der Abholer war nicht ermittelbar, der Eigentümer des Accounts wusste angeblich von nichts und die Zeugenaussage stand auch 2:1 zu meinen Ungunsten. Verfahren wurde dann eingestellt.

Das, Leute, ist auch der Grund, weshalb man von mir bislang keinen Steckbrief oder eine Werkstattschau gesehen hat. In unseren Werkstätten stehen häufig ordentliche Werte, die ballere ich doch nicht pauschal als Einbruchsliste in ein öffentliches Forum oder Video? Ist echt nett hier mit Euch, aber wer weiß dann auch, wer alles noch mitliest!
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