... keine Erfahrung, aber ne Meinung (weil ich leider noch keine KS60 habe - evtl. in 2018):
Technisch:
0,2 mm mehr (1,8 statt 1,6) entsprechen 12,5% Steigerung. Allerdings dürfte in den Schneidezähnen eine größere Masse sitzen und zusätzlich haben diese aufgrund der Position (äusserer Radius) auch noch eine höhere Gewichtung für's Bremsen. Unabhängig vom Sägeblatt muss auch noch der "Rest" (Welle, Wicklungen,...) abgebremst werden. ... Der relevante Massen-Unterschied dürfte damit technisch deutlich unter 10% liegen.
Juristisch:
Klar ausserhalb der Spezifikation - somit keine Basis für Garantie oder sonstige Haftungsfragen (wenn es den überhaupt relevant werden würde und dabei auch noch nachweisbar...).
Offen:
Neben der Motorbremse sehe ich hier auch noch die wichtige Frage nach der Aufnahme/Befestigung betroffen: Ist diese trotzdem ohne Einschränkung vorhanden - oder ist das Gewinde dann zusätzlich um 0,2 mm kürzer (und ggf. von welcher Gesamtlänge)?
Meine Meinung:
- Wenn die Aufnahme zusätzlich eingeschränkt wird würde ich es auf jeden Fall lassen
- Wenn es "nur" um die Motorbremse geht würde ich es evtl. wagen (max 10% sollte nicht zu Problemen führen), ABER:
Letztlich sollten ca. 40 Euro Ersparnis beim Gebrauch einer 600-Euro-Maschine ggü. den Risiken/ Unsicherheiten (auch für den Benutzer) nicht der relevante Punkt sein. ... Wie oft benötigst du neue Sägeblätter dafür?