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Gewerbeanmeldung - Nebenerwerb
#21
(29.05.2018, 14:00)Werkstall schrieb: .... Und dann ist es auch immer noch Hobby bei dem ich mich entspannen will und nich noch Vollgas schaffen möchte.

So habe ich die Frage nach einem Nebenerwerb auch verstanden: Aus dem Hobby einen kleinen Nutzen ziehen und Spass bei haben. Ich teile Deine Einstellung.

Wolfgang
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#22
Für das Finanzamt gibt es diese Unterteilung aber nicht das ist doch das Problem.
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#23
(29.05.2018, 14:09)WoodworkingFelix schrieb: Für das Finanzamt gibt es diese Unterteilung aber nicht das ist doch das Problem.

Wieso Problem? Wenn man die Posts hier liest dann kann man doch erkennen, dass das den Nutzern doch bewusst ist.
Und dass genau deswegen doch auch offiziell angemeldet wird.

Ich glaube, ich habe dich mit meinem Gedankenspiel verwirrt... Idea
Mfg Simmi (aus dem Werkstall)
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#24
Ja dann habe ich das falsch aufgefasst wenn jedem das auch so bewusst ist.

Ich selbst hatte da schon ärger damit weil ich vor kurzem eine selbst gebaute Leuchte verkauft habe
und deswegen böse Mails bekam. Die Neider sind überall also aufpassen.
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#25
Question 
Hi, habe mich eben durch den Thread mal durchgelesen, da mich das Thema auch schon lange umtreibt. Tatsächlich tief mit beschäftigt als Nebengewerbe habe ich mich aber noch nicht, weil mich u.a. auch mein Arbeitgeber sehr eng in die Pflichten nimmt. Dennoch wäre es dort für mich voraussichtlich gut durchsetzbar.

Vielleicht könnt Ihr mir ja mit den Fragen helfen:

1) Muss man überhaupt was anmelden, wenn Gesamtaufwand > Verkaufserlös?
Hintergrund: Wir haben seit vielen Jahren eine recht große Werkstatt gemietet, die wir früher für die Käferbastelei, inzwischen aber als Lager- und Bastelort verwenden im gleichen Sinne wie alle hier (Holz, Metall, Kleinkram für eigenes Haus und Wohnung...). Soviel mich alleine die Miete kostet, werde ich an Reinerlös pro Monat im Durchschnitt vermutlich nie haben, dann muss man das doch steuerlich erst gar nicht anmelden, oder?
Anderes Hobby ist auch die Vermehrung und Verkauf von Zwerggarnelen (und Fischen). Auch der Betrieb, Futter, Wasser, Strom usw. für die Tiere übersteigt die Erlöse bei Weitem, dennoch ziehen wir gerne Tiere nach für den Eigenbestand und verkaufen die übrigen Tiere dann, sofern möglich.

Insgesamt ist also die absolute Gewinnerzielungsabsicht weniger vorhanden, mehr die Erzielung einer gewissen Teilkostendeckungsquote.

2) Einkaufen bei Profimärkten klingt toll, aber die Realität holt einen da schnell ein: Für Unielektro braucht man eben auch eine Anmeldung in einem entsprechenden Spartenbereich, da ist man bei Elektrik ganz schnell wieder bei der Meisterpflicht, und dann geht das Drama wieder los.... Ebenso bei Großmärkten wie Metro, C+C usw., auch dort sind die Bedingungen eng an die Gewerbetätigkeit geknüpft.
Frage an Euch: Wie sind Eure Erfahrungen, bekommt Ihr bei Metro trotzdem eine Einkaufskarte, ebenso bei Würth, auch wenn Ihr frei- und nebenschaffender "Künstler" seid?

3) Gibt es Freibeträge oder Freigrenzen, bis zu denen man im Monat (Jahr) auch Erzeugnisse verkaufen darf, ohne was anmelden zu müssen? Entsprechende Buchhaltung für den Fall der Fälle vorausgesetzt, damit man das im Anzeigefall (vgl. Felix) nachweisen könnte!

4) Mit dem Eintrag in eine nebenberufliche Tätigkeit muss es auch eine Betriebsstätte geben. Thema kam hier schon kurz auf, im Keller im Wohngebiet geht so einfach nicht. Unsere Käfergarage ist eben auch eine Abstellgarage und kein Werkstattbetrieb, eine Nutzungsänderung werden wir da sicherlich nicht bekommen. Jetzt weiß ich, dass es früher mal eine "Küchentischregelung" gab, die vielleicht die Älteren hier noch kennen könnten:
Man durfte daheim auch tätig werden, wenn es sich um eine geringfügige Nebentätigkeit handelte und man diese auch problemlos daheim ausüben konnte. Ich kenne das noch von Großeltern und Tanten am praktischen Beispiel von Schultüten basteln, kleine Schneidereitätigkeiten und Tüten kleben (nein, die saßen nicht im Knast!). -> Gibt es das noch und wäre das ggf. auch auf den heimischen Bastelkeller ausdehnbar, wobei hier nur maschinenfreie Tätigkeiten reinfielen, schon wegen der Lärmemissionen in reinen Wohngebieten.

5) Apropos Betriebsstätte: Mit Deklarierung als Betriebsstätte gilt ab sofort jedes Gerät in der Werkstatt als "betrieblich", damit müssen alle BG-Anforderungen erfüllt sein, so mein damaliger Ratgeber, als wir im Käferwahn steckten. Heißt:
- Jährliche BG Prüfung aller E-Geräte und Installationen
- Sämtliche Vorschriften für alle Geräte sind einzuhalten, nix mehr mit Spaltkeil raus, weil selbstgebauter Schiebeschlitten usw.
- Manche Geräte müssen vom Hersteller für gewerblichen Einsatz überhaupt zulässig sein (war damals eine Info in Richtung Schweißgeräte und Winkelschleifer)
- Absauganlagen, Tonnen etc. müssen mit vorgeschriebenen Partikelfiltern ausgestattet sein
- Lärmwerte im gewerblichen Bereich sind viel niedriger, als man "daheim" für sein Hobby mal kurzzeitig erdulden darf. Bei uns wäre u.a. der damalige Kompressor zu laut gewesen, hätte aus der Halle raus gemusst oder eine aufwendige Dämmung erfordert
- Feuerlöscher, Prüfnormen für Werkzeuge, Aufbewahrung von Schweißflaschen u.v.m.
=> Kurz: Wir haben es gelassen. Lösung wäre gewesen, dort einen Bereich als gewerblich und einen als rein hobbytechnisch zu deklarieren, das wäre aber "baulich zu trennen" gewesen. Was auch immer das bedeutet hätte... von "male einen Strich auf den Boden" (hab ich schon gesehen und wurde anerkannt in NRW!) bis hin zu tatsächlichen Wänden und Türen hab ich dazu alles gehört.
Wichtig noch: Garagen gelten in den meisten Bundesländern nur als Fahrzeugabstellplatz. Schon der Rasenmäher darf da ncht rein, maximal noch der Satz Winterreifen! Alles andere wäre eine nichtgenehmigte Nutzung-....

Wie geht Ihr mit dem Thema um? Basteln in der Garage ist ja nun keine Seltenheit.
Vorsicht ist keine Feigheit, und Leichtsinn kein Mut!

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#26
Meine Antwort wird wohl dem anderen nicht gefallen, soll auch keine Rat sein - sondern nur wie ich das Handhabe

Bei mir gibt es keine Grenzen zwischen Privat und Gewerblich - meine Gewerbeanmeldung gibt es eigentlich nur "zur Sicherheit" falls ich doch mal "aus versehen" Geld einnehmen und für den Zugriff auf Firmen die nur an Gewerblich verkaufen,

Anmeldung bei Metro und Würth war als "Produzent von Medien in Bild und Ton" Kein Problem.

Zu Freibeträgen kann ich nichts sagen, da ich mangels Einnahmen mich damit noch nicht beschäftigt habe.

Eintragung des Nebengewerbes auf meine Wohnadresse (mitten im Wohngebiet) war überhaupt kein Problem.

Mag sein das es da gibt, habe ich mich nicht mit beschäftigt. Wie soll das auch funktionieren?
Am Freitagabend nutze ich es privat fürs Hobby und mach den BG Aufkleber runter, am Samstag morgen dann geschäftlich und mach den wieder rauf? Oh, gerade kommt ein Kumpel vorbei und nutzt es Privat -> Aufkleber runter
Wir deutschen müssen uns endlich vom Bedenkenträger und Bürokraten trennen.
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#27
(31.05.2018, 12:53)Salrok schrieb: Meine Antwort wird wohl dem anderen nicht gefallen, soll auch keine Rat sein - sondern nur wie ich das Handhabe

Bei mir gibt es keine Grenzen zwischen Privat und Gewerblich - meine Gewerbeanmeldung gibt es eigentlich nur "zur Sicherheit"  falls ich doch mal "aus versehen" Geld einnehmen und für den Zugriff auf Firmen die nur an Gewerblich verkaufen,

Anmeldung bei Metro und Würth war als "Produzent von Medien in Bild und Ton" Kein Problem.

Zu Freibeträgen kann ich nichts sagen, da ich mangels Einnahmen mich damit noch nicht beschäftigt habe.

Eintragung des Nebengewerbes auf meine Wohnadresse (mitten im Wohngebiet) war überhaupt kein Problem.

Mag sein das es da gibt, habe ich mich nicht mit beschäftigt. Wie soll das auch funktionieren?
Am Freitagabend nutze ich es privat fürs Hobby und mach den BG Aufkleber runter, am Samstag morgen dann geschäftlich und mach den wieder rauf? Oh, gerade kommt ein Kumpel vorbei und nutzt es Privat -> Aufkleber runter
Wir deutschen müssen uns endlich vom Bedenkenträger und Bürokraten trennen.

Hi, da müssen wir halt ein paar Dinge unterscheiden:
- "Produzent von Medien in Bild und Ton" ist sicherlich in einem Wohngebiet kein Thema. Holzarbeiten, Lackierarbeiten und Metallarbeiten dagegen schon.
- Anmeldung bei Metro: Hilfreich, dass sie zumindest nicht so eng am Buchstaben kleben! Danke!
- Gewerbeanmeldung sehe ich in manchen Aspekten ähnlich wie Du, vor allem Zugriff auf Teile und Firmenlieferanten
- Es gibt keine Vorschrift der BG, welche der privaten zusätzlichen Nutzung entgegen steht. Wieso solltest Du also einen Prüfaufkleber abziehen, nur weil Du privat dran arbeitest? Auf meine privaten Stecker und Ladegeräte im Betrieb kleben sie jedes Jahr auch fleißig die Prüfaufkleber drauf. Dennoch darf ich sie weiterhin auch privat zum Aufladen nutzen.

Bedenkenträger und Bürokratie: Da gebe ich Dir sofort recht. Aber es nutzt eben nichts, wenn Dich da jemand im Korn hat, bei uns schon vielfach vorgekommen. Meist von Neidern, wenn es um die Abgabe von Tieren geht. Für die gewerbliche Abgabe von Wirbeltieren benötigt man eine Sachkundebefähigung. Da wir unsere Tiere recht teuer inserieren, schon um "Letzte-Preis"-Anfragen zu vermeiden, haben wir da viele Neider, die Eineurofische verkaufen. Da kommt es schonmal zum gegenseitigen Disput. Bei Käferteilen ebenso, aber da schreib ich jetzt mal kein Buch drüber. Heißt aber:
Auf jeden Fall absichern, denn es kann auch schnell Probleme im Hauptjob bedeuten!
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#28
Jallo Janus,
die Beurteilung deines "Betriebes" lässt sich das Finanzamt nicht gern aus der Hand nehmen. Viele Bemessunggrundlagen basieren auch auf Umsatz, nicht auf Erlös oder Gewinn. Diese Begründung steht also auf sehr tönernen Füßen.

Außerdem kann es unter bestimmten Umständen sein, daß du damit Geld verscheinkst. Wenn du z. B. eine Umsatzsteueranmeldung machst, kann es sein, daß du mehr Umsatzsteuer vom FA zurückbekommst, als du als Mehrwertsteuer bezahlt hast. Es kann auch durchaus sinnvoll sein, einen "Verlust" zu dokumentieren, um ihn in ein paar Jahren dem dann entstandenen Gewinn entgegenzusetzen.

Aber das sind alles "Wenn-dann-sonst-Modelle" die du mit einem Steuerberater o. ä. diskutieren solltest.

LG
----
Wos I net konn, konn Silikon
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#29
Hi Christian, für Steuerberater in der Tiefe bist Du gleich ein paar hundert Euro los. Ich glaube, das will niemand hier zahlen, den die bislang diskutierten Beweggründe antreiben. Klar kann und darf das hier keine Steuerberatung sein (Berufsvorbehalt!), daher besprechen wir auch keine konkreten Fallstellungen, sondern Grundsatzmodelle.

Sofern man nach mehreren Erstattungsjahren beim FA auffällig wird, gelangt man ja in die bereits genannte Liebhabereieinstufung - und fertig. Der Weg dorthin ist eben nur anstrengend Laught
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#30
(31.05.2018, 12:42)janus38 schrieb: 2) Einkaufen bei Profimärkten klingt toll, aber die Realität holt einen da schnell ein: Für Unielektro braucht man eben auch eine Anmeldung in einem entsprechenden Spartenbereich, da ist man bei Elektrik ganz schnell wieder bei der Meisterpflicht, und dann geht das Drama wieder los.... Ebenso bei Großmärkten wie Metro, C+C usw., auch dort sind die Bedingungen eng an die Gewerbetätigkeit geknüpft.
Frage an Euch: Wie sind Eure Erfahrungen, bekommt Ihr bei Metro trotzdem eine Einkaufskarte, ebenso bei Würth, auch wenn Ihr frei- und nebenschaffender "Künstler" seid?

Uni Elektro, Würth.... überhaupt keine Probleme sofern man denen Glaubhaft machen kann weshalb man da nun Kunde sein möchte, Hauptsache ein Gewerbe ist angemeldet.
Falls nicht eben jemanden suchen welcher dort schon lange Kunde ist und den das regeln lassen

C+C ..... Wenn ich mich in unserem hier so umsehe frage ich mich ernsthaft ob da überhaupt noch jemanden interessiert wer Gewerbetreibender ist oder nicht....
Beim letzten Besuch ging gerade ein Stapel Einkaufskarten über den Tisch an einen Vereinsvorstand....glaub da hat einfach jedes Mitglied eine....

Habe ja selbst 3 verschiedene....
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