Hi, habe mich eben durch den Thread mal durchgelesen, da mich das Thema auch schon lange umtreibt. Tatsächlich tief mit beschäftigt als Nebengewerbe habe ich mich aber noch nicht, weil mich u.a. auch mein Arbeitgeber sehr eng in die Pflichten nimmt. Dennoch wäre es dort für mich voraussichtlich gut durchsetzbar.
Vielleicht könnt Ihr mir ja mit den Fragen helfen:
1) Muss man überhaupt was anmelden, wenn Gesamtaufwand > Verkaufserlös?
Hintergrund: Wir haben seit vielen Jahren eine recht große Werkstatt gemietet, die wir früher für die Käferbastelei, inzwischen aber als Lager- und Bastelort verwenden im gleichen Sinne wie alle hier (Holz, Metall, Kleinkram für eigenes Haus und Wohnung...). Soviel mich alleine die Miete kostet, werde ich an Reinerlös pro Monat im Durchschnitt vermutlich nie haben, dann muss man das doch steuerlich erst gar nicht anmelden, oder?
Anderes Hobby ist auch die Vermehrung und Verkauf von Zwerggarnelen (und Fischen). Auch der Betrieb, Futter, Wasser, Strom usw. für die Tiere übersteigt die Erlöse bei Weitem, dennoch ziehen wir gerne Tiere nach für den Eigenbestand und verkaufen die übrigen Tiere dann, sofern möglich.
Insgesamt ist also die absolute Gewinnerzielungsabsicht weniger vorhanden, mehr die Erzielung einer gewissen Teilkostendeckungsquote.
2) Einkaufen bei Profimärkten klingt toll, aber die Realität holt einen da schnell ein: Für Unielektro braucht man eben auch eine Anmeldung in einem entsprechenden Spartenbereich, da ist man bei Elektrik ganz schnell wieder bei der Meisterpflicht, und dann geht das Drama wieder los.... Ebenso bei Großmärkten wie Metro, C+C usw., auch dort sind die Bedingungen eng an die Gewerbetätigkeit geknüpft.
Frage an Euch: Wie sind Eure Erfahrungen, bekommt Ihr bei Metro trotzdem eine Einkaufskarte, ebenso bei Würth, auch wenn Ihr frei- und nebenschaffender "Künstler" seid?
3) Gibt es Freibeträge oder Freigrenzen, bis zu denen man im Monat (Jahr) auch Erzeugnisse verkaufen darf, ohne was anmelden zu müssen? Entsprechende Buchhaltung für den Fall der Fälle vorausgesetzt, damit man das im Anzeigefall (vgl. Felix) nachweisen könnte!
4) Mit dem Eintrag in eine nebenberufliche Tätigkeit muss es auch eine Betriebsstätte geben. Thema kam hier schon kurz auf, im Keller im Wohngebiet geht so einfach nicht. Unsere Käfergarage ist eben auch eine Abstellgarage und kein Werkstattbetrieb, eine Nutzungsänderung werden wir da sicherlich nicht bekommen. Jetzt weiß ich, dass es früher mal eine "Küchentischregelung" gab, die vielleicht die Älteren hier noch kennen könnten:
Man durfte daheim auch tätig werden, wenn es sich um eine geringfügige Nebentätigkeit handelte und man diese auch problemlos daheim ausüben konnte. Ich kenne das noch von Großeltern und Tanten am praktischen Beispiel von Schultüten basteln, kleine Schneidereitätigkeiten und Tüten kleben (nein, die saßen nicht im Knast!). -> Gibt es das noch und wäre das ggf. auch auf den heimischen Bastelkeller ausdehnbar, wobei hier nur maschinenfreie Tätigkeiten reinfielen, schon wegen der Lärmemissionen in reinen Wohngebieten.
5) Apropos Betriebsstätte: Mit Deklarierung als Betriebsstätte gilt ab sofort jedes Gerät in der Werkstatt als "betrieblich", damit müssen alle BG-Anforderungen erfüllt sein, so mein damaliger Ratgeber, als wir im Käferwahn steckten. Heißt:
- Jährliche BG Prüfung aller E-Geräte und Installationen
- Sämtliche Vorschriften für alle Geräte sind einzuhalten, nix mehr mit Spaltkeil raus, weil selbstgebauter Schiebeschlitten usw.
- Manche Geräte müssen vom Hersteller für gewerblichen Einsatz überhaupt zulässig sein (war damals eine Info in Richtung Schweißgeräte und Winkelschleifer)
- Absauganlagen, Tonnen etc. müssen mit vorgeschriebenen Partikelfiltern ausgestattet sein
- Lärmwerte im gewerblichen Bereich sind viel niedriger, als man "daheim" für sein Hobby mal kurzzeitig erdulden darf. Bei uns wäre u.a. der damalige Kompressor zu laut gewesen, hätte aus der Halle raus gemusst oder eine aufwendige Dämmung erfordert
- Feuerlöscher, Prüfnormen für Werkzeuge, Aufbewahrung von Schweißflaschen u.v.m.
=> Kurz: Wir haben es gelassen. Lösung wäre gewesen, dort einen Bereich als gewerblich und einen als rein hobbytechnisch zu deklarieren, das wäre aber "baulich zu trennen" gewesen. Was auch immer das bedeutet hätte... von "male einen Strich auf den Boden" (hab ich schon gesehen und wurde anerkannt in NRW!) bis hin zu tatsächlichen Wänden und Türen hab ich dazu alles gehört.
Wichtig noch: Garagen gelten in den meisten Bundesländern nur als Fahrzeugabstellplatz. Schon der Rasenmäher darf da ncht rein, maximal noch der Satz Winterreifen! Alles andere wäre eine nichtgenehmigte Nutzung-....
Wie geht Ihr mit dem Thema um? Basteln in der Garage ist ja nun keine Seltenheit.