Herzlich Willkommen im Forum! - Um alle Vorteile nutzen zu können, melde dich an oder registriere dich kostenlos.


  • 1 Bewertung(en) - 3 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Gewerbeanmeldung - Nebenerwerb
#1
Guten Abend,

ich überlege schon seit Jahren mich mit meinem Hobby im Nebenerwerb selbstständig zu machen. Nun bin ich ein recht vorsichtiger Mensch, der nix unüberlegtes tut. Daher informiere ich mich vor dem Gang zum Gewerbeamt so gründlich, wie möglich. Dies führte vor 2 Jahren bereits dazu, dass ich während meiner Arbeitslosigkeit 2 Wochen lang an einem kostenfreien Existenzgründerlehrgang bei der IHK vor Ort teilgenommen habe. Nur ging es hier mehr um Ideen, welche ein ausreichend hohes Einkommen generieren, so dass man davon leben kann. Die Formalitäten welche angegangen werden müssen, kamen nicht zum Zuge. Nach dem Existenzgründerseminar war ich also genauso schlau, wie davor. Die Frage die mich bewegt ist seit Jahren die gleiche: Was passiert nach der Gewerbeanmeldung? Was ich bereits weiß, ist, dass es viele Berufe mit Meisterpflicht gibt. Wenn man selbst keinen Meistertitel hat, so muss im Unternehmen wenigstens ein Meister beschäftigt sein. Auch gibt es viele Ausnahmen von dieser Meisterpflicht. Beispielsweise so ziemlich alle Kunsthandwerke. Daher würde ich bei der Anmeldung meine Existenz als irgendwas in Richtung Kunsthandwerk betiteln. Auch würde ich den Haken beim Nebengewerbe setzen. Damit zahlt mir mein Arbeitgeber alle gesetzlichen Pflichtversicherungen und ich muss nichts von meinem schmalen Gewinn dafür abdrücken. Auch ist mir bekannt, dass ich ab dem angebenen Datum der Existenzgründung eine "Einnahme-Überschuss-Rechnung" (EUR) führen muss, um fürs Finanzamt meine Umsätze und Gewinne nachvollziehbar zu dokumentieren. Der kleine Obelus, welcher als Bearbeitungsgebühr bei der Gewerbeanmeldung zu zahlen ist, stört mich nicht weiter. Und hier endet bereits mein Wissen, da man in Foren und im Internet nicht sehr viel mehr findet. Von irgendwo bekomme ich dann noch einen Schriebs, wo die Kleinunternehmnerregel anzukreuzen ist und es kommt wohl noch ein Schreiben von der IHK/HWK, welche prüfen will, ob ich bei denen registriert werden muss und ich dorthin Beitragszahlungen abführen muss.

Letztens hatte ich mich zudem mit einem Kollegen aus meiner derzeitigen Umschulung unterhalten. Dieser war bereits selbstständig und meinte, dass er wohl 400€ für seine Krankenversicherung zahlen musste. Und das obwohl er nur im Nebenerwerb tätig war. Aber er meinte auch, dass er eine Zeit lang recht gute Einkünfte hatte und sogar den Maximalwert der Kleinunternehmerregel überstieg. Daher hatte er dann auch die 19% Umsatzsteuer auf seinen Rechnungen auszuweisen.

Nun ist die Verunsicherung komplett. Daher meine Fragen an diejenigen unter Euch, die sich mit dem Kunsthandwerk bereits im Nebenerwerb selbstständig gemacht haben:

- Was habt Ihr in der Gewerbeanmeldung angegeben (Gewerbebezeichnung)
- Müsst Ihr irgendwelche Beträge an irgendwelche Institutionen abführen? (Beiträge Handwerkskammer/Industrie-Handelskammer)
- Wie oft müste Ihr dem Finanzamt Eure Einkünfte vorlegen?
- Erstelt Ihr Eure Umsatzmeldungen fürs Finanzamt selbst, oder zieht Ihr einen Steuerberater zu rate?
- Worüber verkauft Ihr Eure Produkte

Ich weiss, viele Fragen. Aber bevor ich ein Gewerbe anmelde, will ich in etwa abschätzen können, wie viel mich der Spaß im Jahr kostet und wieviel zusätzliche Arbeit ich damit habe. Meine Vorstellung geht in Richtung Holzfiguren mit der Dekupiersäge (besonders zur Weihnachtszeit), dekorative Artikel mit Acrylglas und wenn ich denn mal eine habe, auf der Drechselbank gedrehte Werkstücke. Das ich dann allerdings jeden Abend in der Werkstatt stehe und irgendwelche tollen Sachen bastle, ist auch recht unwahrscheinlich. Daher dürfte sich das zusätzliche Einkommen in Grenzen halten und die zusätzlichen Abgaben sollten dies folglich auch tun.

Und nun bin ich auf Eure Erfahrungen in Punkto Selbstständigkeit gespannt.

Liebe Grüße von der Oder, Stefan.
Liebe Grüße vom Stefan. 
Blog: Der Technik-Blog
YouTube-Kanal: Stefan's Bastelkeller
  Zitieren
Gefällt dir dieses Thema?
Teile es doch mit deinen Freunden!
#2
Also ich machte mich vor gut 40 Jahren selbstständig, damals als Subunternehmer im Bereich Tür und Tormontage. Da brauchte man keinen Meistertitel, später nach ca. 12 Jahren wurden die Richtlinien geändert und man musste einen Eintrag in der Handwerkskammer nachweisen, was nichts anderes heißt als Meistertitel. Doch es gab ein Schlupfloch, wenn man vorher mehr als 10 Jahre als Subunternehmer tätig war, lückenlos wohl gemerkt, konnte man hier in Bad. Württ. eine Ausnahmegenemigung beim Regierungspräsidium in Stuttgart beantragen und man bekam gegen Gebühr diese Genehmigung und galt fortan als Meister mit Einschränkungen. Man durfte keine Lehrlinge ausbilden und die Arbeiten beschränkten sich auf die Arbeiten die man zumeist ausgeführt hatte, damit hatte ich den Meistertitel im Tür und Torbereich sowie im Fensterbau (das hatte ich zusätzlich eintragen lassen).
Ich musste damals monatlich bilanzieren Einnahmen/Ausgaben. Ich hatte 7 Mitarbeiter beschäftigt und das Geschäft ging eigentlich sehr gut, die ersten Jahre waren mit bis zu 750.000.- pro Anno sehr gut, ich konnte davon leben. Aber die Preise gingen immer mehr in den Keller, da immer mehr sich in der Branche selbstständig machte, es waren sehr, sehr viele Eintagsfliegen dabei, die montierten für ein Appel und Ei, zahlten keine Steuern und waren nach dem ersten Jahr wieder verschwunden! Die haben die Preise kaputt gemacht. Dann kam der Mauerfall und der Osten öffnete, damit kamen Polen und Tschechen mit Kleinbussen, immer mit 5-7 Leuten, montierten die Tore für lau und verschwanden wieder! Spätestens da wusste ich der Boom war vorbei und ich meldete mein Gewerbe ab! Ich wurde von einer sehr großen Torfirma angeworben und da bin ich bis heute geblieben, noch 10 Monate, dann Rente!
LG Hans
  Zitieren
 
#3
Ich habe dazu diese Seite im Netz gefunden:
https://www.fuer-gruender.de/wissen/unte...-anmelden/

Kurz und knapp. Sehr informativ...
  Zitieren
 
#4
Moin Stefan,
ich gehe erstmal davon aus, dass du abhängig beschäftigt bist, also einen Job und Arbeitgeber hast.

Als erstes brauchst Du das Einvernehmen dieses Arbeitgebers für die Nebentätigkeit.
In der Regel bekommst Du die, wenn Deine Arbeit nicht darunter leidet und Du keine Konkurrenz darstellst.

Die Anmeldung des Nebengewerbes beim zuständigen Landratsamt ist nur eine Formsache.

Der wichtigere Punkt ist die Erklärung gegenüber dem Finanzamt.
Hier kommt es darauf an, ob Du Dich vorsteuerabzugsberechtigt erklärst oder nicht.
Falls Du von der Umsatzsteuer befreit sein willst, darf Dein Jahresumsatz einen bestimmten Betrag nicht überschreiten.
Nagle mich nicht fest, aber ich glaube es sind 15000 Euro.
Damit darfst Du keine Mehrwertsteuer in Rechnungen ausweisen und
Du darfst Dir gezahlte Mehrwertsteuer nicht erstatten lassen.

Willst Du vorsteuerabzugsberechtigt sein, dann kommt eine monatliche oder vierteljähliche Umsatzsteuererklärung dazu.
Dann kannst Du die Mehrwertsteuer für Anschaffungen ziehen, musst für Deine Umsätze aber auch Umsatzsteuer abführen.
Anschaffungen sind dann Betriebsvermögen und unterliegen dem Abschreibungsvorschriften.
Diese Erklärung ist in der Regel 5 Jahre bindend.

Wo ich mir bei Kleingewerbe nicht sicher bin, ist die Frage bei Arbeitslosigkeit und dessen Einfluß auf das ALG I bzw. ALG II.

Auch würde ich bei der Krankenkasse nachfragen. Du hast ja eine gesetzliche Krankenversicherung über Deinen Arbeitgeber.
Was aber, wenn Du bei der Nebentätigkeit verunfallst.
Das würde ich abklären.
  Zitieren
 
#5
Da ich seit über 10 Jahren in Ösiland lebe, bin ich bei dem thema raus. als erste Idee wäre mir die künsterische Tätigkeit ins Auge gesprungen. Aber für einen Nebenerwerb brauchst du natürlich einen Haupterwerb, über den die Sozialabgaben laufen.
----
Wos I net konn, konn Silikon
  Zitieren
 
#6
Hallo,

ich möchte noch den arbeitsrechtlichen Aspekt ins Spiel bringen. Sobald es ein Nebenberuf ist, gilt das Arbeitszeitgesetz. Du darfst nicht mehr als 8h Werktätglich im schnitt arbeiten. Heißt eine durchschnittliche 48h Woche (6 Tage Woche). Auch dürfen 10h werktätglich nicht überschritten werden. Hier muss dann also die Arbeitszeit bei deinem Arbeitgeber und die deiner Nebentätigkeit zusammen gerechnet werden.
Auch gelten 11h Ruhezeit nach Beendigung und vor Beginn einer Arbeit.

Für alle Eventualitäten: Der Nebenerwerb darf zu keiner Einschränkung bei deinem Arbeitgeber führen. Wenn du dann also noch gegebenenfalls das Arbeitszeitgesetz verletzt kann man dir einen Strick draus drehen.

Das soll nun keine juristisch stichhaltige Beratung sein, aber als gut gemeinter Hinweis verstanden werden. Gegebenenfalls hier nochmal sich erkundigen, je nach dem ob es da Probleme geben kann oder nicht.

Grüße
Sebastian
  Zitieren
 
#7
(28.05.2018, 05:12)maulenski schrieb: Hallo,

ich möchte noch den arbeitsrechtlichen Aspekt ins Spiel bringen. Sobald es ein Nebenberuf ist, gilt das Arbeitszeitgesetz. Du darfst nicht mehr als 8h Werktätglich im schnitt arbeiten. Heißt eine durchschnittliche 48h Woche (6 Tage Woche). Auch dürfen 10h werktätglich nicht überschritten werden. Hier muss dann also die Arbeitszeit bei deinem Arbeitgeber und die deiner Nebentätigkeit zusammen gerechnet werden.
Auch gelten 11h Ruhezeit nach Beendigung und vor Beginn einer Arbeit.

Für alle Eventualitäten: Der Nebenerwerb darf zu keiner Einschränkung bei deinem Arbeitgeber führen. Wenn du dann also noch gegebenenfalls das Arbeitszeitgesetz verletzt kann man dir einen Strick draus drehen.

Das soll nun keine juristisch stichhaltige Beratung sein, aber als gut gemeinter Hinweis verstanden werden. Gegebenenfalls hier nochmal sich erkundigen, je nach dem ob es da Probleme geben kann oder nicht.

Grüße
Sebastian
Da bin ich mir aber auch nicht ganz sicher, aber nur soviel, als ich selbstständig war unterlag ich keinerlei Einschränkungen was die Arbeitszeitenverordnung anbelangt. Denn als selbstständiger bist du alleine dafür verantwortlich, das würde sich ändern falls du jemand beschäftigen würdest! Wie das aber in deinem speziellen Fall ist, da du ja noch einen Hauptjob offiziell hast, da kann ich dir auch nicht weiter helfen!
LG Hans
  Zitieren
 
#8
Das Arbeitszeitgesetz ist Gesetz, also geltendes Recht und gilt damit erstmal für alle Deutschen.
Ausnahmen sind möglich und auch schon vorhanden.
https://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitszeitgesetz

Jenachdem was man macht kommt ganz schnell auch eine Berufsgenossenschaft (BG) ins Spiel.
Möglicherweise meinte der Bekannte auch das mit seinen horrenden Versicherungsprämien.

Wie auch immer.
Ich würde zuallererstmal etwas herstellen und versuchen das zu verkaufen. (Also wenn ich tatsächlich mein Hobby in Arbeit umwandeln wollen würde... Rolleyes )
Nicht an Kumpels, Freunde oder Familie sondern an echte Käufer, über Dawanda, Ebay, Whatever.
Dann wirst Du sehen ob überhaupt Handlungsbedarf da ist.
Wenn Du etwas selbst hergestelltes für 100 Euro im jahr verkaufst wird das niemanden interessieren.

gruß
Martin
In Deutschland werden 320.000 Coffee to Go Pappbecher weggeworfen. Pro Stunde!
  Zitieren
 
#9
Also:
Ich habe mein Hobby zum 01.01.2018 als Nebengewerbe angemeldet. Nicht weil ich davon leben nöchte (dazu kommt zu wenig dabei rum), sondern weil ich mich steuerlich absichern wollte weil ich hauptberuflich Beamter bin. Und da gucken die Leute ja noch genauer darauf, ob man alles richtig macht.

Bei mir (wie gesagt Beamter) lief das so: ich musste zunächst beim Dienstherrn die Einwilligung einholen, dass ich ein Nebengewerbe betreiben darf.
Dieses Nebengewerbe darf einen maximalen wöchentlichen Stundenumfang von 8 Stunden haben- wie es bei anderen Arbeitgebern aussieht weiß ich nicht.
Damit komme ich natürlich auch nicht hin, aber das hänge ich nicht an die große Glocke.

Nächster Schritt war dann die Gewerbeanmeldung, kostet 25 € und ich musste nucht zum Landratsamt sondern zur Stadt.
Darauf habe ich Nebengewerbe angekreuzt. Wichtig ist auch die Angabe der Tätigkeiten, das sollte ziemluch genau sein sber auch ein bisschen darauf abgestimmt, dass keine Meisterpflucht besteht. Das sollte man vorher nachprüfen im Anhang der Handwerksordnung, Teil A sind die meisterpflichtigen Tätigkeiten, Teil B sind die handwerksähnlichen Tätigkeiten.

Dann kam zunächst das "böse" Erwachen: die Handwerkskammer meldete sich bei mit zwecks Meisterpflicht. Grund: bei mir stand folgendes auf der Gewerbeanmeldung: "Kunstgewerbe: Mittelalterliche Gebrauchgegenstände aus Holz, Leder, Metall und Ton; Kleinmöbel und Montagearbeiten"
Und an den Kleinmöbeln haben die sich dann aufgehangen. Also dort angerufen und erklärt, was ich mit Kleinmöbeln meine (kleine Schränkchen für Nischen usw.) Habe denen dann erklärt, dass das den geringsten Teil von meinen 8 Wochenstunden ausmacht. Ok, das war dann geklärt. Dann gings noch um die Mitgliedschaft in der Handwerkskammer, die ist nämlich auch nicht ganz billig. Und rein von der Arbeit her müsste ich bei denen in die Kammer. Aber dann wurde sich umentschieden und jetzt bin ich bei der IHK. Bisher kostenlos.

Ich habe übrigens im Vorfeld beim Finanazamt angerufen und mich erkundigt wegen Nebengewerbe- Muss ich oder nicht? Ich hatte Glück und wurde nett beraten. Mir wurde erklärt, dass die Gewerbeanmeldung (Stadt) und Gewerbe (steuerlich) zwei paar Schuhe sind. Stellt nämluch das Finanzamz nach 2-4 Jahren fest, dass es nur ein "Liebhabergeschäft" ist, wird man steuerlich wieder als Privatperson gesetzt, die Gewerbeanmeldung bei der Stadt bleibt aber weiter bestehen. Die EÜR fällt dann auch wieder weg. 
Der Finanzbeamte hat mir auf jeden Fall dazu geraten das so zu machen, eben damit ich mich nicht angreifbar mache.

Wie sich das weiter entwickelt sehen wir noch, Fakt ist aber, dass ich mit meinem 41-Std-Hauptberuf plus Frau plus andere Hobbys eh Arbeitszeittechnisch an meine Grenzen komme, was Nebenerwerb betrifft.

In jedem Fall empfehle ich dir evtl eine Versicherung abzuschließen, zumindest eine Inhaltsversicherung. Meine Werkstatt z.B. liegt außerhalb meines Grundstückes, weswegen ich die nicht über die Hausratversicherung abdecken konnte. Manche Hausratversicherungen lassen aber auch im eigenen Haus keine erwerbsmäßigen Maschinen zu, mach die da auf jeden Fall kundig.
Da ich auch mal auswärts arbeite (Türenmontage, Möbelaufbau) habe ich mich auch für eine Haftpflicht entschieden, da die private das auch nicht übernimmt wenn man gewerblich unterwegs ist.

So- nun muss ich aber zum Dienst, wenn du noch Fragen hast, kannst du mich auch gerne per PN anfunken.
Andererseits ist das natürlich ein Thema das viele interessiert...
Ich schau heute abend wieder rein.

PS: falls hier Fehler im Text sind- ich habe auf dem Handy getippt und bitte um Entschuldigung.
Mfg Simmi (aus dem Werkstall)
  Zitieren
 
#10
Guten Morgen.

Vielen herzlichen Dank für die zahlreichen Antworten. Ihr habt den Eindruck bestätigt, den ich in den vergangenen Jahren immer wieder bekam, wenn ich mich zu dem Thema belesen habe. Als Selbstständiger, wenn auch nur im Nebenerwerb hat man eine Reihe an Gesetzlichkeiten zu beachten. Beispielsweise war es mir bisher nicht bekannt, dass ich zusammen mit dem Nebenerwerb trotzdem nicht über 10 Stunden am Tag und nicht mehr als 48h in der Woche, an Arbeitszeit kommen darf. Ich finde das ist schon eine ganze Menge an Bürokratie, die man zu beachten hat. Und das alles nur, um gelegentlich etwas verkaufen zu dürfen, was man daheim in der Werkstatt produziert hat? Da denke ich, ist der Weg, den Martin vorgeschlagen hat, wohl wirklich der einfachere. Hin wieder mal etwas bei Ebay rein gesetzt, als Privatverkauf deklariert und dann ist das auch schick. Ich denke nicht, dass ich solch hohe Umsätze erziele, dass da schnell der Wunsch nach einem Nebengewerbe aufkommt. Da mir das aber immer wieder mal im Kopf herum schwirrt, wollte ich einfach mal etwas Gewissheit, ob der Nebenerwerb im Kunsthandwerk wirklich so bükratisch beladen ist, wie es mir immer erschien, wenn ich im Internet gelesen habe, oder ob das alles doch durchaus machbar wäre.

Ich werde den von Martin vorgeschlagenen Weg gehen. Hier und da mal etwas bei Ebay verkauft. Natürlich in solch geringen Mengen und möglichst unregelmäßig, so dass da kein gewerbliches handeln draus ableitbar ist.

@Simmi, vielen Dank für Deinen informativen Beitrag. Die erste Zeit wäre also die EUR Pflicht. Wenn das Finanzamt dann eine Liebhaberei fest stellt, fällt diese weg, die Gewerbeanmeldung bleibt aber bestehen, weswegen dann trotzdem weiterhin fröhlich gewerkelt und verkauft werden darf. Klingt interessant. Aber bei mir sieht es ähnlich aus, wie bei Dir. Großartig zeit für einen Nebenerwerb bleibt nicht wirklich neben Familie und Job.
Liebe Grüße vom Stefan. 
Blog: Der Technik-Blog
YouTube-Kanal: Stefan's Bastelkeller
  Zitieren
 


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste