27.05.2018, 20:01
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 27.05.2018, 20:09 von Stefan-SBK. 1 mal bearbeitet)
Guten Abend,
ich überlege schon seit Jahren mich mit meinem Hobby im Nebenerwerb selbstständig zu machen. Nun bin ich ein recht vorsichtiger Mensch, der nix unüberlegtes tut. Daher informiere ich mich vor dem Gang zum Gewerbeamt so gründlich, wie möglich. Dies führte vor 2 Jahren bereits dazu, dass ich während meiner Arbeitslosigkeit 2 Wochen lang an einem kostenfreien Existenzgründerlehrgang bei der IHK vor Ort teilgenommen habe. Nur ging es hier mehr um Ideen, welche ein ausreichend hohes Einkommen generieren, so dass man davon leben kann. Die Formalitäten welche angegangen werden müssen, kamen nicht zum Zuge. Nach dem Existenzgründerseminar war ich also genauso schlau, wie davor. Die Frage die mich bewegt ist seit Jahren die gleiche: Was passiert nach der Gewerbeanmeldung? Was ich bereits weiß, ist, dass es viele Berufe mit Meisterpflicht gibt. Wenn man selbst keinen Meistertitel hat, so muss im Unternehmen wenigstens ein Meister beschäftigt sein. Auch gibt es viele Ausnahmen von dieser Meisterpflicht. Beispielsweise so ziemlich alle Kunsthandwerke. Daher würde ich bei der Anmeldung meine Existenz als irgendwas in Richtung Kunsthandwerk betiteln. Auch würde ich den Haken beim Nebengewerbe setzen. Damit zahlt mir mein Arbeitgeber alle gesetzlichen Pflichtversicherungen und ich muss nichts von meinem schmalen Gewinn dafür abdrücken. Auch ist mir bekannt, dass ich ab dem angebenen Datum der Existenzgründung eine "Einnahme-Überschuss-Rechnung" (EUR) führen muss, um fürs Finanzamt meine Umsätze und Gewinne nachvollziehbar zu dokumentieren. Der kleine Obelus, welcher als Bearbeitungsgebühr bei der Gewerbeanmeldung zu zahlen ist, stört mich nicht weiter. Und hier endet bereits mein Wissen, da man in Foren und im Internet nicht sehr viel mehr findet. Von irgendwo bekomme ich dann noch einen Schriebs, wo die Kleinunternehmnerregel anzukreuzen ist und es kommt wohl noch ein Schreiben von der IHK/HWK, welche prüfen will, ob ich bei denen registriert werden muss und ich dorthin Beitragszahlungen abführen muss.
Letztens hatte ich mich zudem mit einem Kollegen aus meiner derzeitigen Umschulung unterhalten. Dieser war bereits selbstständig und meinte, dass er wohl 400€ für seine Krankenversicherung zahlen musste. Und das obwohl er nur im Nebenerwerb tätig war. Aber er meinte auch, dass er eine Zeit lang recht gute Einkünfte hatte und sogar den Maximalwert der Kleinunternehmerregel überstieg. Daher hatte er dann auch die 19% Umsatzsteuer auf seinen Rechnungen auszuweisen.
Nun ist die Verunsicherung komplett. Daher meine Fragen an diejenigen unter Euch, die sich mit dem Kunsthandwerk bereits im Nebenerwerb selbstständig gemacht haben:
- Was habt Ihr in der Gewerbeanmeldung angegeben (Gewerbebezeichnung)
- Müsst Ihr irgendwelche Beträge an irgendwelche Institutionen abführen? (Beiträge Handwerkskammer/Industrie-Handelskammer)
- Wie oft müste Ihr dem Finanzamt Eure Einkünfte vorlegen?
- Erstelt Ihr Eure Umsatzmeldungen fürs Finanzamt selbst, oder zieht Ihr einen Steuerberater zu rate?
- Worüber verkauft Ihr Eure Produkte
Ich weiss, viele Fragen. Aber bevor ich ein Gewerbe anmelde, will ich in etwa abschätzen können, wie viel mich der Spaß im Jahr kostet und wieviel zusätzliche Arbeit ich damit habe. Meine Vorstellung geht in Richtung Holzfiguren mit der Dekupiersäge (besonders zur Weihnachtszeit), dekorative Artikel mit Acrylglas und wenn ich denn mal eine habe, auf der Drechselbank gedrehte Werkstücke. Das ich dann allerdings jeden Abend in der Werkstatt stehe und irgendwelche tollen Sachen bastle, ist auch recht unwahrscheinlich. Daher dürfte sich das zusätzliche Einkommen in Grenzen halten und die zusätzlichen Abgaben sollten dies folglich auch tun.
Und nun bin ich auf Eure Erfahrungen in Punkto Selbstständigkeit gespannt.
Liebe Grüße von der Oder, Stefan.
ich überlege schon seit Jahren mich mit meinem Hobby im Nebenerwerb selbstständig zu machen. Nun bin ich ein recht vorsichtiger Mensch, der nix unüberlegtes tut. Daher informiere ich mich vor dem Gang zum Gewerbeamt so gründlich, wie möglich. Dies führte vor 2 Jahren bereits dazu, dass ich während meiner Arbeitslosigkeit 2 Wochen lang an einem kostenfreien Existenzgründerlehrgang bei der IHK vor Ort teilgenommen habe. Nur ging es hier mehr um Ideen, welche ein ausreichend hohes Einkommen generieren, so dass man davon leben kann. Die Formalitäten welche angegangen werden müssen, kamen nicht zum Zuge. Nach dem Existenzgründerseminar war ich also genauso schlau, wie davor. Die Frage die mich bewegt ist seit Jahren die gleiche: Was passiert nach der Gewerbeanmeldung? Was ich bereits weiß, ist, dass es viele Berufe mit Meisterpflicht gibt. Wenn man selbst keinen Meistertitel hat, so muss im Unternehmen wenigstens ein Meister beschäftigt sein. Auch gibt es viele Ausnahmen von dieser Meisterpflicht. Beispielsweise so ziemlich alle Kunsthandwerke. Daher würde ich bei der Anmeldung meine Existenz als irgendwas in Richtung Kunsthandwerk betiteln. Auch würde ich den Haken beim Nebengewerbe setzen. Damit zahlt mir mein Arbeitgeber alle gesetzlichen Pflichtversicherungen und ich muss nichts von meinem schmalen Gewinn dafür abdrücken. Auch ist mir bekannt, dass ich ab dem angebenen Datum der Existenzgründung eine "Einnahme-Überschuss-Rechnung" (EUR) führen muss, um fürs Finanzamt meine Umsätze und Gewinne nachvollziehbar zu dokumentieren. Der kleine Obelus, welcher als Bearbeitungsgebühr bei der Gewerbeanmeldung zu zahlen ist, stört mich nicht weiter. Und hier endet bereits mein Wissen, da man in Foren und im Internet nicht sehr viel mehr findet. Von irgendwo bekomme ich dann noch einen Schriebs, wo die Kleinunternehmnerregel anzukreuzen ist und es kommt wohl noch ein Schreiben von der IHK/HWK, welche prüfen will, ob ich bei denen registriert werden muss und ich dorthin Beitragszahlungen abführen muss.
Letztens hatte ich mich zudem mit einem Kollegen aus meiner derzeitigen Umschulung unterhalten. Dieser war bereits selbstständig und meinte, dass er wohl 400€ für seine Krankenversicherung zahlen musste. Und das obwohl er nur im Nebenerwerb tätig war. Aber er meinte auch, dass er eine Zeit lang recht gute Einkünfte hatte und sogar den Maximalwert der Kleinunternehmerregel überstieg. Daher hatte er dann auch die 19% Umsatzsteuer auf seinen Rechnungen auszuweisen.
Nun ist die Verunsicherung komplett. Daher meine Fragen an diejenigen unter Euch, die sich mit dem Kunsthandwerk bereits im Nebenerwerb selbstständig gemacht haben:
- Was habt Ihr in der Gewerbeanmeldung angegeben (Gewerbebezeichnung)
- Müsst Ihr irgendwelche Beträge an irgendwelche Institutionen abführen? (Beiträge Handwerkskammer/Industrie-Handelskammer)
- Wie oft müste Ihr dem Finanzamt Eure Einkünfte vorlegen?
- Erstelt Ihr Eure Umsatzmeldungen fürs Finanzamt selbst, oder zieht Ihr einen Steuerberater zu rate?
- Worüber verkauft Ihr Eure Produkte
Ich weiss, viele Fragen. Aber bevor ich ein Gewerbe anmelde, will ich in etwa abschätzen können, wie viel mich der Spaß im Jahr kostet und wieviel zusätzliche Arbeit ich damit habe. Meine Vorstellung geht in Richtung Holzfiguren mit der Dekupiersäge (besonders zur Weihnachtszeit), dekorative Artikel mit Acrylglas und wenn ich denn mal eine habe, auf der Drechselbank gedrehte Werkstücke. Das ich dann allerdings jeden Abend in der Werkstatt stehe und irgendwelche tollen Sachen bastle, ist auch recht unwahrscheinlich. Daher dürfte sich das zusätzliche Einkommen in Grenzen halten und die zusätzlichen Abgaben sollten dies folglich auch tun.
Und nun bin ich auf Eure Erfahrungen in Punkto Selbstständigkeit gespannt.
Liebe Grüße von der Oder, Stefan.