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Nebengewerbe fürs gebastelte
#11
DIESER ARTIKEL ist für mich wenigsten verständlich ... Big Grin Big Grin 

Wolfgang
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#12
ja wie im Artikel beschrieben, Zitat: "Die Sachlage ist oft sehr kompliziert" , "Die Gesetze sind in dieser Frage nicht eindeutig."

Ich würde entweder mich vom FA, Gewerbeamt beraten lassen, oder wie auch im verlinkten Artikel beschrieben, eine gute Doku/Kassenbuch führen, dann kannst Du im Problemfall wenigstens alles belegen und es wird nicht einfach geschätzt.
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#13
Ich hatte selbst in D 5 Jahre eine freiberufliche/künstlerische Tätigkeit angemeldet. Das sollte bei deinem geplanten Umfang auch erste Wahl sein.

Bei einem Gewerbe hängt viel zu viel dahinter: Mehrwertsteuerabzug ja/nein, evtl. kommt die Krankenkasse, der Lohnsteuerverein/Steuerberater verlangt ganz andere Gebühren, du stehst mit Gewähr und Haftung voll da.

Melde eine freiberufliche/künstlerische Tätigkeit an, z. B. Herstellung von Deko-Artikeln aus Holz und anderen Materiealien, kostet wie oben erwähnt 20-40€.

Dann führst du ein Kassenbuch mit einfacher Einnahmen-Ausgaben-Rechnung und trägst den Überschuß in dem LStJAusgleich ein.
Muß ja kein Gewinn anfallen.

LG
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Wos I net konn, konn Silikon
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#14
Oh, Vorsicht!
Die Gesetzeslage in Österreich ist eine ganz andere! Das weiß ich genau, denn meine Frau wollte sich vor zwei Jahren hier in Kärnten selbständig machen - zunächst nebenberuflich, bis es läuft.

Aber, in D ist es einfacher.

LG
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Wos I net konn, konn Silikon
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#15
Aber mal wieder zum Thema!

Hat denn wer ein Nebengewerbe für seine Basteleien?
Gruß Jürgen

Das Leben wär nur halb so nett - wenn ich keinen Vogel hätt!
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#16
gehabt, nicht mehr.
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#17
(29.11.2017, 09:01)MrCharade66 schrieb: Kumpel von mir ist Hobbyimker, der musste für den Verkauf seiner Produkte ein sogenanntes Kleingewerbe anmelden.
Beim Imkern ist die Anzahl der Völker maßgebend.

Nur um das ein wenig in die richtige Richtung zu lenken:
Honiggewinnung ist Urproduktion und somit per Gewohnheitsrecht kein Gewerbe aus Sicht der Gewerbeordnung und weiterführender Vorschriften.
Mit der Anzahl der Völker hat das auch nichts zu tun, ausschlaggebend ist lediglich der Verkaufsort.

Wenn Du dazu mehr Infos brauchst, dann können wir gern dafür nen extra Thread eröffnen. Wink
... und wer mir was Gutes tun möchte: Amazon Wunschzettel

PS: Die Artikel bitte explizit an die "Wunschzettel Adresse" schicken lassen, ansonsten landen sie bei Dir. Wink
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#18
Zitat:Hat denn wer ein Nebengewerbe für seine Basteleien?

Für mein Hobby Ja, für meine Basteleien nein.
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#19
(30.11.2017, 09:38)Strubsch schrieb: Aber wen soll man da Fragen?
Meine erste Anläufstelle wäre das Gewerbeamt. Wenn die einen das nicht sagen können, wer denn dann? Wink

Zu der Geschichte Produkthaftung etc.
Wenn man die Absicht hat mit seinem Hobby Geld zu machen und sich in allen Belangen absichern will, dann bleibt der Weg zum Rechtsanwalt scheinbar nicht aus.
Das deutsche Rechtssystem ist schon extra so gemacht, dass der "kleine Mann" immer der gearschte ist.
... und wer mir was Gutes tun möchte: Amazon Wunschzettel

PS: Die Artikel bitte explizit an die "Wunschzettel Adresse" schicken lassen, ansonsten landen sie bei Dir. Wink
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#20
(30.11.2017, 09:50)CTHTC schrieb:
(30.11.2017, 09:38)Strubsch schrieb: Aber wen soll man da Fragen?
Meine erste Anläufstelle wäre das Gewerbeamt. Wenn die einen das nicht sagen können, wer denn dann? Wink

Das deutsche Rechtssystem ist schon extra so gemacht, dass der "kleine Mann" immer der gearschte ist.

So möchte ich das nicht stehen lassen: Wenn der Oma das Regal auf den Enkel fällt, welches ein Hobbybastler mit Gerwerbeschein gemacht hat - wer ist dann der kleine gearschte Mann?

Eigentlich ist es relativ einfach. Beim Nebengewerbe ist es wie beim Hauptgewerbe, sprich, der Elektriker darf keine Gasinstallation machen und umgekehrt. Alles was beim Hauptgewerbe reglementiert ist, gilt auch für das Nebengewerbe. Deshalb bin ich damals den Weg auf die freiberufliche/künstlerische Tätigkeit gegangen. Da fällt das weg.
Damals habe ich Schwibbögen mit elektrischer Beleuchtung hergestellt und auch auf Weihnachsmärkten und online vertrieben. Solange die Lichterkette im Originalzustand verbaut war, sprich das CE Kennzeichen gültig war, war alles schick. In dem Moment wo auch nur das Anschlußkabel verlängert wurde, wurde es höchstproblematisch.

Aus der Produkthaftug kommst du auch als Freiberufler nicht raus. Was heißt das: Alles was du gewerblich verkaufst, muß normengerecht sein, die verwendeten Materialen müssen zugelassen sein, Warnhinweispflicht und Kennzeichnungspflicht greifen.

Beispiel: In dem thread "Welche Farbe für Holz" (oder so ähnlich) schrieb jemand, für Kindergärten Spielzeug mich Nussöl finalisiert zu haben. Meine Frage nach den Allergenen im Nussöl ist bis jetzt noch nicht beantwortet. - Kein Vorwurf -

Zurück zum Anfang: Es ist ganz einfach - du darfst eingentlich nichts, aber, ein dicker Haftungsausschluß jedem Artikel beigelegt hilft weiter.

LG
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