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Nebengewerbe fürs gebastelte
#1
Wer von euch hat alles ein Nebengewerbe angemeldet um sein gebasteltes verkaufen zu können?

Bin am überlegen diesen Schritt zu wagen und hoffe daher auf ein paar Tips!
Gruß Jürgen

Das Leben wär nur halb so nett - wenn ich keinen Vogel hätt!
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#2
(29.11.2017, 08:44)tbone_xxl schrieb: Bis zu einem bestimmten Betrag braucht es kein Nebengewerbe

Das würde ich so nicht unterschreiben Exclamation 

Siehe z.B. hier http://www.gewerbeanmeldung.de/wann-muss...e-anmelden

Da liest man u.a.
"Dabei spielt die Höhe der Einnahmen eigentlich keine Rolle,....."

VG
Jörg
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#3
und das ganze nur weil ich ein mal im Jahr auf unserem kleinen Weihnachtsmarkt im Dorf mit 10 Ständen was verkaufen will!

Armer Staat!
Gruß Jürgen

Das Leben wär nur halb so nett - wenn ich keinen Vogel hätt!
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#4
Zitat:Der Staat pfuscht einem auch überall dazwischen...

Wieso?

Du verkaufst was und erzielst Gewinn damit .....

Selbstverständlich bist du auch als Kleingwerbetreibender verpflichtet, Gewährleistung anzubieten.
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#5
Zitat:Gewährleistung aus selbst gebasteltes?! Wie kann man auf z.B. Holz Gewährleistung geben?

Ich denke nicht mal so sehr ans Material, sondern eher die Ausführung.

Ist auch nicht Böse gemeint, aber ist halt so geregelt.
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#6
(29.11.2017, 09:09)harrharr schrieb: und das ganze nur weil ich ein mal im Jahr auf unserem kleinen Weihnachtsmarkt im Dorf mit 10 Ständen was verkaufen will!

Armer Staat!

Aber was spricht denn gegen eine Gewerbeanmeldung? Kostet je nach Bundesland 20-40EUR
Am Ende des Jahres eine Einnahmeüberschussrechnung machen, und bei der Einkommenssteuer mit angeben.
Gewerbesteuer zahlt man erst ab 24500EUR Gewinn im Jahr

Lass Dich doch einfach mal vom Gewerbeamt, Finanzamt oder Steuerberater beraten. Auf dem Amt sitzen nicht nur Drachen, einfach mal freundlichen nachfragen.
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#7
Thumbs Down 
Zitat:Aber was spricht denn gegen eine Gewerbeanmeldung? Kostet je nach Bundesland 20-40EUR
Am Ende des Jahres eine Einnahmeüberschussrechnung machen, und bei der Einkommenssteuer mit angeben.
Gewerbesteuer zahlt man erst ab 24500EUR Gewinn im Jahr

Lass Dich doch einfach mal vom Gewerbeamt, Finanzamt oder Steuerberater beraten. Auf dem Amt sitzen nicht nur Drachen, einfach mal freundlichen nachfragen.
Thumbs Up
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#8
Mein Problem ist das ich bei der Lohnsteuerhilfe E.V. bin und sobald ich ein Nebengewerbe habe ich von denen nicht mehr vertreten werde!
Und das alles weil ich ein mal im Jahr auf nen Weihnachtsmarkt ausstellen will!
Gruß Jürgen

Das Leben wär nur halb so nett - wenn ich keinen Vogel hätt!
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#9
Zitat:Und das alles weil ich ein mal im Jahr auf nen Weihnachtsmarkt ausstellen will!

Du sagtest doch du willst verkaufen oder?

Verkauf doch einfach und gib den Gewinn bei deiner Lohnsteuerabberechnung an.
Wie GuidoK schon geschrieben hat, ist das bei einmal im Jahr für das Finanzamt eh nur Liebhaberei.
Also keine Absicht auf Gewinnerzielung.
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#10
Hallo Jürgen,
wenn du Selbstgebasteltes verkaufst, ist das kein Gewerbe, sondern Liebhaberei, also freiberufliche, künstlerische Tätigkeit.

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Liebhaberei

Gruß
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