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NEUE.WERKSTATT klärt auf /// Stelle deine Fragen an den Anwalt
#1
Hallo Leute.

Heute hat Robert (NEUE.WERKSTATT) ein sehr interessantes Video gepostet, auf das ich hier gern hinweisen möchte.
Inhaltlich geht es darum, dass über einen Anwalt abgeklärt werden kann / soll, was für Punkte für uns als YouTuber rechtlich relevant sind.
Schaut einfach mal rein und hinterlasst Eure Fragen in den YT Kommentaren.




EDIT 03.12.2017

Das Video mit den Antworten ist jetzt online:


... und wer mir was Gutes tun möchte: Amazon Wunschzettel

PS: Die Artikel bitte explizit an die "Wunschzettel Adresse" schicken lassen, ansonsten landen sie bei Dir. Wink
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#2
... aber Michael erwähnt doch immer, dass alles so easy ist!? Wink

Früher gab es bei gebrauchten Maschinen oder gar Autos immer den Zusatz "gekauft wie gesehen", gildet der heute nicht mehr (zudem steht über Internetkäufe ja eh meist der EU-Recht Auschlußsatz drunter)?
Ditschy
> Akkusystem: Makita 18V/2x18V LXT + AkkuAdapter
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#3
Ja, der "Satz mit dem EU Recht" ist gut. Nur leider ist der für die Tonne, da es sowas (in der Form) gar nicht gibt.

Von daher: Immer schön fleißig bei solchen Anbietern kaufen - die können euch hinterher nämlich gar nix mehr. Thumbs Up
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#4
Den Beitrag habe ich gestern auch gesehen. Mal abwarten was dabei herauskommt. Denn "gekauft wie besehen" kennt jeder als Müll.
Moin
    Klaus Wink

Denken ist die schwierigste Arbeit, deshalb machen es so wenige.
Henry Ford
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#5
Ich sehe das mehr als gute Möglichkeit für YTer ihre Fragen mal los zu werden, denn im Bereich "neue Medien" (alleine schon für den Begriff sollte man Leute verprügeln) gib es noch so viel Rechtsunsicherheit.
... und wer mir was Gutes tun möchte: Amazon Wunschzettel

PS: Die Artikel bitte explizit an die "Wunschzettel Adresse" schicken lassen, ansonsten landen sie bei Dir. Wink
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#6
Ja stimmt, Fragen und Informieren ist nie verkehrt! Thumbs Up



(31.10.2017, 10:09)BurSch schrieb: Von daher: Immer schön fleißig bei solchen Anbietern kaufen - die können euch hinterher nämlich gar nix mehr. Thumbs Up
Welche meinst du da nun?
Ditschy
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#7
Alle die, die schreiben "Nach neuem EU-Recht keine Garantie und Rücknahme!" und ähnliches.
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#8
Es geht ja nicht um den Privatverkauf unter Ausschluss der Sachmängelhaftung. Es geht um die Verkäufer, die sich reihenweise auf ein "EU-Recht" berufen, welches es in der Form überhaupt nicht gibt. Da hat einer mal was angefangen und alle sind ihm nachgerannt ohne mal zu überlegen, ob das Sinn macht.
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#9
Natürlich ging es mir um "privat", dass dies bei gwerblichen Käufen nicht rechtens ist, sollte klar sein ... dennoch wenn unterschrieben oder so gekauft, ist es doch eher so oder man kann sich auf Klage einstellen!?
Ditschy
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#10
Das ist auch bei privaten Verkäufen nicht rechtens - eben weil es dieses "EU Recht" so gar nicht gibt, von dem die alle was erzählen.

Wenn du nicht willst, dass dir einer ans Bein pinkelt, verkaufe unter Ausschluss der Sachmängelhaftung und nicht "nach neuem EU Recht".
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