Grundsätzlich immer wieder ein spannendes Thema!
Weill wir hier gerade so nett zusammen sind...
Ich stell mir hierzu nur immer die Frage, nur weil jemand den Hinweis "Privatverkäufen mit Ausschluss der Sachmängelhaftung" oder ähnliches unter sein Angebot schreibt, ist das den überhaupt gültig??
So einfach kann man sich der Gesetzgebung doch nicht entziehen, oder vielleicht doch?!
Ich meine, nur weill ich auf ein Schild auf meinem Grundstück anbringe mit dem Hinweis "Achtung du Einbrecher, hier wird nicht die 112 gerufen sondern scharf geschossen" darf ich den Gauner doch auch nicht einfach mit meiner Magnum unschädlich machen. Also hier schon, aber in Deuschland nicht
Oder anderes Beispiel was mich ja schon immer wundert. Die Gemeinde darf ein Schild an Fußwegen aufstellen "Achtung kein Winterdienst" und ist damit aus der Haftung. Mach ich dasselbe als Häuslesbesitzer vor meinem Haus für den Gehweg oder die Einfahrt, ist das Rechtswidrig und ich kann trotzdem belangt werden!
Nun das alles tut hier alles nichts zur Sache. Aber es gibt so einiges wo man als "normal" Bürger nicht immer verstehen muss.