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NEUE.WERKSTATT klärt auf /// Stelle deine Fragen an den Anwalt
#11
Ah ok, danke für die Info (muß ich mir merken)! Thumbs Up
Ditschy
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#12
Ich hab das Video von Robert auch gesehen und mir gefällt die Idee ganz gut!
Dann hat hoffentlich das ewige Spekulieren und die Kommentare mit halb Wissen um die Rechtslage und Verantwortung ein Ende!

Und wir können uns wieder mit Lust und Laune auf die Unterhaltungs- Videos von Robert und Co. freuen.


Ist eigentlich jemand nur ein einziger Fall bekannt, indem ein YouTuber für das Handeln Dritter aufgrund seiner Videos zur Verantwortung gezogen worden ist???

Denn die Videos nur mal unter dem Gesichtspunkt der übermittelten Arbeitssicherheit betrachtet. Dürften ja dann nur noch Videos gezeigt / produziert werden in denen die Arbeitssicherheit zu 100% korrekt gezeigt und eingehalten werden. Somit muss der Ersteller solcher Filme ein Meister(in) seines Faches sein, ein Fachmann eben.
Und die Schlussfolgerung: Somit könnte man wohl 95% der gesamten DIY und Bastel- Kanäle auf YouToube schließen.
(altes Beispiel: Spaltkeil).

Ich bin gespannt was bei Robert mit dem geplanten Anwaltsvideo herauskommt!
Grüße Christian



>> Berechnungshilfe und Vorlagen <<


Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.
Henry Ford
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#13
(31.10.2017, 13:54)BurSch schrieb: Wenn du nicht willst, dass dir einer ans Bein pinkelt, verkaufe unter Ausschluss der Sachmängelhaftung...

Das befreit Dich als Verkäufer aber immer noch nicht von der Beschaffenheitsvereinbarung und schon haste wieder die Nase gezogen.
Ist aber jetzt sinnfrei hier Spekulationen darüber in den Raum zu werfen. Gerade solche Sachen könnte man doch wunderbar über Robert klären lassen, wenn er schon mal die Gelegenheit hat einen Fachmann damit zu nerven. Wink
... und wer mir was Gutes tun möchte: Amazon Wunschzettel

PS: Die Artikel bitte explizit an die "Wunschzettel Adresse" schicken lassen, ansonsten landen sie bei Dir. Wink
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#14
Stimmt, eine Frage zu "Privatverkäufen mit Ausschluss der Sachmängelhaftung" wäre nicht verkehrt.


(31.10.2017, 14:26)inchworm schrieb: Ist eigentlich jemand nur ein einziger Fall bekannt, indem ein YouTuber für das Handeln Dritter aufgrund seiner Videos zur Verantwortung gezogen worden ist???

Denn die Videos nur mal unter dem Gesichtspunkt der übermittelten Arbeitssicherheit betrachtet. Dürften ja dann nur noch Videos gezeigt / produziert werden in denen die Arbeitssicherheit zu 100% korrekt gezeigt und eingehalten werden. Somit muss der Ersteller solcher Filme ein Meister(in) seines Faches sein, ein Fachmann eben.
Und die Schlussfolgerung: Somit könnte man wohl 95% der gesamten DIY und Bastel- Kanäle auf YouToube schließen.
(altes Beispiel: Spaltkeil).

Ich bin gespannt was bei Robert mit dem geplanten Anwaltsvideo herauskommt!
Ne, weiter denke ich eher, dass man damit nicht belangbar ist .... unsere ganzen Beiträge wären dann ja ähnlich zu behandeln. Wink
Ditschy
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#15
Grundsätzlich immer wieder ein spannendes Thema!

Weill wir hier gerade so nett zusammen sind...
Ich stell mir hierzu nur immer die Frage, nur weil jemand den Hinweis "Privatverkäufen mit Ausschluss der Sachmängelhaftung" oder ähnliches unter sein Angebot schreibt, ist das den überhaupt gültig?? Rolleyes So einfach kann man sich der Gesetzgebung doch nicht entziehen, oder vielleicht doch?!

Ich meine, nur weill ich auf ein Schild auf meinem Grundstück anbringe mit dem Hinweis "Achtung du Einbrecher, hier wird nicht die 112 gerufen sondern scharf geschossen" darf ich den Gauner doch auch nicht einfach mit meiner Magnum unschädlich machen. Also hier schon, aber in Deuschland nicht Wink

Oder anderes Beispiel was mich ja schon immer wundert. Die Gemeinde darf ein Schild an Fußwegen aufstellen "Achtung kein Winterdienst" und ist damit aus der Haftung. Mach ich dasselbe als Häuslesbesitzer vor meinem Haus für den Gehweg oder die Einfahrt, ist das Rechtswidrig und ich kann trotzdem belangt werden!

Nun das alles tut hier alles nichts zur Sache. Aber es gibt so einiges wo man als "normal" Bürger nicht immer verstehen muss.
Grüße Christian



>> Berechnungshilfe und Vorlagen <<


Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.
Henry Ford
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#16
Stimmt. Für Gemeinden, Händler und Privatleute gelten verschiedene Gesetze. Sad
Moin
    Klaus Wink

Denken ist die schwierigste Arbeit, deshalb machen es so wenige.
Henry Ford
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#17
(31.10.2017, 18:08)inchworm schrieb: Ich stell mir hierzu nur immer die Frage, nur weil jemand den Hinweis "Privatverkäufen mit Ausschluss der Sachmängelhaftung" oder ähnliches unter sein Angebot schreibt, ist das den überhaupt gültig?? Rolleyes So einfach kann man sich der Gesetzgebung doch nicht entziehen, oder vielleicht doch?!
Als Privatperson schon, wobei Du ja Dich nicht wirklich entziehst. Dazu hatte ich ja schon geschrieben, dass es immer noch die Beschaffenheitsvereinbarung gibt, ide auf für eine Privatperson gilt.


Zitat:Ich meine, nur weill ich auf ein Schild auf meinem Grundstück anbringe mit dem Hinweis "Achtung du Einbrecher, hier wird nicht die 112 gerufen sondern scharf geschossen" darf ich den Gauner doch auch nicht einfach mit meiner Magnum unschädlich machen. Also hier schon, aber in Deuschland nicht Wink
Das liegt daran, weil die Gesetzt in Deutschland auf Täterschutz ausgelegt sind. Wenn jemand unerlaubt mein Grundstück betritt habe ich fast keine Handhabe den zu vertreiben. Wenn ich den Eindringling dann mit Baseballschläger eins drüberziehe, gehe ich noch wegen Körperverletzung in den Kahn, da ich die Verhältnismäßigkeit der Mittel nicht beachtet habe.

Zitat:Nun das alles tut hier alles nichts zur Sache. Aber es gibt so einiges wo man als "normal" Bürger nicht immer verstehen muss.
Genau so ist es - leider.
... und wer mir was Gutes tun möchte: Amazon Wunschzettel

PS: Die Artikel bitte explizit an die "Wunschzettel Adresse" schicken lassen, ansonsten landen sie bei Dir. Wink
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#18
Das Video ist jetzt draußen und im Post #1 verlinkt.

DAnke an dieser Stelle nochmal an Robert aka @NEUE.WERKSTATT , der das Thema ins Rollen bebracht hat.
... und wer mir was Gutes tun möchte: Amazon Wunschzettel

PS: Die Artikel bitte explizit an die "Wunschzettel Adresse" schicken lassen, ansonsten landen sie bei Dir. Wink
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#19
(01.01.2018, 11:23)Baschroe schrieb: Ansonsten liegt der gute Anwalt in einigen Dingen etwas daneben. Man merkt, dass hier das Fachgebiet [/color]
verlassen wurde.

Jallo Bastian
und danke für die Info.

Du bist jetzt Fachanwalt für welches Gebiet?

Gruß
CTHTC
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