14.05.2019, 15:45
(14.05.2019, 14:15)Wolfgang EG schrieb:Ist mir klar Wolfgang. Das darf bei gut gelagertem Holz trotzdem nicht passieren. Wenn es der Verkäufer durch den Hobel jagt um das Holz auf Stärke zu kriegen ist es gerade. Danach darf es sich nicht verwerfen. Außer.....unsachgemäße Lagerung und/oder Holz zu frisch. Ich weiß wovon ich spreche. Ein Bekannter besitzt einen Wertholzhandel im Odenwald.....nicht die Firma die ich genannt habe.... der garantiert ein verzugsfreies Holz. Ich weiß jetzt nicht ob ich seine Adresse hier nennen darf. Ansonsten PN an mich und ich gebe sie weiter.(14.05.2019, 13:42)Bastelhorst schrieb: ... Ich würde es reklamieren.
Horst, das ist dünnes ECHTHOLZ! Ich glaube, solche Verwerfungen sind von Reklamationen ausgenommen ...
Wolfgang