Grundsätzlich ist es nicht verboten, wenn Du Dich an die Ruhezeiten hälst und kein Gewerbe betreibst. Der Nachbar entdeckt vielleicht die Tuba oder Schlagzeug oder Klavier, dann haben auch alle was davon.
Am Ende steht in der Praxis aber doch auch der menschliche Umgang mit den Nachbarn, wenn man keine Nägel unter dem Reifen haben will oder Hundekot am Türgriff.
Jemand mit Instrument übt bei sehr hohem Fleiß mit gewöhnlich zumutbarem Lärm mehrmals pro Woche oder einmal am Tag.
Du schiebst dann einen ganzen Abend bis 22:00 Bretter über die Kreissäge, und nebenan haben die Nachbarn vielleicht gerade den Krimi an.
Ein schöner Präzidenzfall hinsichtlich Zumutbarkeitsregelungen stellt dieser Kettenraucherfall dar, eigentlich darf er auch in seiner Wohnung machen, was er mag. Aber nur eigentlich, in der Urteilsbegründung wird klar auf praktische Zumutbarkeit abgestellt.
Meine Empfehlung: Fragen! Sprich mit den Nachbarn nebenan und drunter, ggf. auch drüber. Wobei man nach oben noch die Decke abhängen und ein wenig Dämmen könnte.
Meist findet sich was.
Am Ende kommt es auch auf Deine Arbeit an. Stundenlanges Fräsen, Kreissägen und Hämmern nervt einfach, weil der Unbeteiligte das auf Dauer unangenehm empfindet. Schaffst Du mit Dekupiersäge, kann es vielleicht auch wieder anders sein.