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Winter is coming!
#1
Hallo Hallo! 

obwohl die Sonne heute scheint, ist es eine Tatsache das Winter is coming! Wie jedes Jahr muss man sich um Winter kümmern. Mir ist klar, dass die Vermietern dazu verpflichtet sind, Winterdienst durchzuführen, aber besteht es auch die Möglichkeit, den zu verlangen und/oder zwischen Mietern und Vermieter eine Vereinbarung zu treffen? oder ist das ausschließlich eine Entscheidung des Vermieters?

Danke danke Smile
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#2
Moin,

ich kenne das nur so, das der Mieter für den Winterdienst zuständig ist. Bei Mehrfamilienhäusern (ich spreche da von 4-8 Wohneinheiten) sind es dann die Mieter der Erdgeschoßwohnungen, die haben dann die AK. Bei großen Wohnblöcken (Wohnsilo) macht das in der Regel ein Hausmeisterdienst. So ist mein momentaner Wissensstand. Da ich jetzt selber ein Häuschen habe, bleibt das dann an mir hängen den Winterdienst zu machen.

Gruß Don
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#3
Das kann der Vermieter delegieren!

https://deutschesmietrecht.de/hausordnun...ienst.html
VG Jörg

Mit dem größtmöglichen Aufwand und Kosten den geringsten Nutzen erzielen......
das nennt man Hobby!
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#4
Grundsätzlich ist es so, dass die Städte und Gemeinden dafür zu Sorgen haben, dass es zu einem zuverlässigen Winterdienst kommt.
Aber es ist die Regel, dass dies an Haus- und Grundstücksbesitzer ausgelagert wird.

Wie diese das dann organisieren ist ihnen überlassen. Wenn du Mieter des Häuschens bist, von dem du schreibst, dann würde ich mal im Mietvertrag nachschauen. Da müsste dann eine eindeutige Klasuel drinstehen, dass du als Mieter oder ihr als Mieterverbund dafür verantwortlich seid. Dass dafür die Mieter der Erdgeschosswohnungen zuständig asind halte ich für nicht rechtens und habe da auch noch nie von gehört.

Bist du Eigentümer bist du in der Pflicht.
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#5
Puh, jetzt erschrecke ich aber, wie weit sich hier einige aus dem Fenster lehnen, obwohl es doch um eine (quasi)rechtliche Beratung geht.
Ob und in wie weit die Gemeinde zuständig ist, klärt die Gemeindeordnung.
Falls der Grundstückseigentümer in der Pflichtist kann den Winterdienst an die Mieter weitergeben oder durch Hausmeister(-dienste) machen lassen. Alles ist möglich und wird durch lokale Ordnungen oder Verträge geregelt.

Hier eine Generalität herzustellen ist ziemlich leichtfertig.

LG
----
Wos I net konn, konn Silikon
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