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Zuverdienst möglich (keine Schwarzarbeit)?
#1
(19.02.2020, 22:13)HMBwing schrieb: ... für Copyright könnte ich es mir vorstellen
... bei den anderen Themen müsste man Geld verlangen (egal ob Schwarzarbeit oder Steuerthemen)
Und dafür wären die "Sucher" sicher geschickter.

Hallo,

aus einem anderen Thread möchte ich mal dessen Thema „Zuverdienst (keine Schwarzarbeit)“ zu Basteleien aufnehmen.


Nun, meine Frage und Diskussion geht dahin:

Wie schaut es eigentlich aus, wenn ich selbstgebasteltes oder eben selbst erstellte Produkte verkaufe (machen viele ja auch an Weihnachtsmärkte, Flohmärkte, oder auch über eBay, usw.) ... darf ich das ohne weiteres und gibt es da irgendeine Vorgabe oder gar monatliche Verdienst-Grenze?
Habe z.B. selbst auch einige Anfragen, doch da mir möglicher Ärger „zu heiß“ ist, verkaufe ich da absolut nichts selbstgebasteltes ... reagiere ich da richtig oder wäre das locker möglich?

Weiteres:
Wie ist das in Punkte „Sicherheit“ bei den selbst erstellten Produkten?
Klar, am Flohmarkt sehe ich den Käufer wohl nie mehr wieder, aber übers Internet. Ist das bedenkenlos, wenn dem Käufer durch mein selbst erstelltes Produkt Gefahr oder Schaden entsteht?


Denke das betrifft sicher ggf. einige, es geht mir aber auch egal um welches Produkt (also völlig egal was an selbstgebasteltes verkauft wird).

Evtl. hat jemand Infos dazu, schonmal danke.


Gruß
Ditschy
> Akkusystem: Makita 18V/2x18V LXT + AkkuAdapter
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#2
M.W. darfst Du bis zu 5000 Euro im Jahr zusätzlich erwirtschaften und Du brauchst weder einen Gewerbeschein noch eine Steuererklärung.

Gruß
Martin
In Deutschland werden 320.000 Coffee to Go Pappbecher weggeworfen. Pro Stunde!
 
#3
(20.02.2020, 17:34)MartinG schrieb: M.W. darfst Du bis zu 5000 Euro im Jahr zusätzlich erwirtschaften und Du brauchst weder einen Gewerbeschein noch eine Steuererklärung.

Gruß
Martin
Kann es sein dass es von Bundesland zu Bundesland anders gehandhabt wird? 
In Bayern brauchte ich einen Gewerbeschein. Den habe ich auch brav beantragt und bekommen. Irgendwas mit Paragraph 19 Nebengewerbe und Steuerfrei bis zu einer Summe Reingewinn 5000 Euro.  Dann musste ich eine Tätigkeit angeben, Herstellung von Holzspielzeug und Deko. Und dann fing der Ärger an. Als erstes meldet sich die Berufsgenossenschaft der man beitreten muss. O-Ton: Wir möchten Ihre Werkstatt sehen. Dann meldet sich die liebe Behörde die den Rundfunkbeitrag einzieht. Werkstatt? Bestimmt ein Radio drinnen. So ging das munter weiter und ich war nach 8 Wochen entnervt. Ende vom Lied, Gewerbe abgemeldet. Verkauf im Netz, über Etsy und Co. nicht mehr möglich. Ich verkaufe auf kleinen Weihnachtsmärkten mit dem Risiko dem Finanzamt in die Fänge zu geraten. Gewerbe melde ich wieder als Rentner an, soviel mir bekannt soll es dann einfacher sein.
 
#4
Rechtsberatung ist Juristen vorbehalten  Wink  - hier mein Verständnis dazu: 

Steuerrecht ist an der Stelle für die Beträge zuständig. Wie wann und wo welche Hinzuverdienstgrenze liegt und was man dann genau als Kosten dagegen rechnen darf, weiss ich nicht. 

Aus meiner Erfahrung(*) heraus muss eine Verdiensttätigkeit (weil Einkommen) aber "immer" angemeldet werden; Also nicht erst wenn die vermeintliche Grenze erreicht ist - den genau DAS entscheidet das Finanzamt nach Datenlage. Und wenn es ganz blöd läuft, reicht z.B. schon ein ungeschickter ebay-Verkauf von Neuware um als Gewerbetreibend eingestuft zu werden.

Zwischen "versteuern" und "anmelden" dürften viele verschiedene Anforderungen liegen.

VG
Holger

*= Niedersachsen und Bayern
 
#5
Hi,

Thema Kleingewebe https://www.kleingewerbe.de kommt ja immer wieder auf.

Liest man die Seite https://www.kleingewerbe.de am Anfang, wird einem etwas schwindelig...

Einfach weiterlesen und seinen eigenen Schluß ziehen Wink

VG
Walter
 
#6
Danke euch.

Hmm, also das mit eBay-Verkäufen von privaten Sachen kannte ich, also dass das kein Problem ist.

Doch selbst hergestelltes wird hier wohl beschrieben "z. B. private Ebay-Händler, in Form von Nachbarschaftshilfe oder als Feierabend-Webdesigner, der für die Gestaltung seiner Vereins-Homepage eine einmalige Aufwandsentschädigung erhält" … also wäre es eigentlich machbar!?

Aber sehe schon, ist alles eine Auslegungssache.
Ditschy
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#7
(20.02.2020, 22:12)roerich_64 schrieb: Hi,

Thema Kleingewebe https://www.kleingewerbe.de kommt ja immer wieder auf.

Liest man die Seite https://www.kleingewerbe.de am Anfang, wird einem etwas schwindelig...

Einfach weiterlesen und seinen eigenen Schluß ziehen Wink

VG
Walter

Danke für den Link, das Thema interessiert mich ein wenig. Ich habe nämlich auch vor, ein Paar der Kosten für die Werkstatt wieder rein zu holen wenn sie denn irgendwann mal fertig ist Wink. Vielleicht mit Deko oder gedrechselten Schalen, Vorrichtungen für Werkzeuge... Das überleg ich mir noch.  

Ärger mit dem Amt will da natürlich niemand. 

Meine Mutter zum Beispiel ist auf dem Astrologie-Trip. Die legt Karten und nutzt ein Pendel um den Leuten (ich sag lieber nicht was ich von denen halte Wink) die Zukunft vorauszusagen. Da kommen im Monat zwischen 50 und 300€ zusammen. Die braucht den kleinen Gewerbeschein. Soweit ich weis muss sie aber keine Quittung oder sowas ausstellen. Wie das dann in der Steuererklärung aussieht weis ich jetzt auch nicht. Ich weis nur, dass man unter dem Grundfreibetrag bleiben muss sonst muss man Einkommensteuer zahlen.
 
#8
oha!
Bite nicht Quittungen mit Rechnungen verwechseln. Jeder Kleingewerbetreibende ist bis zu einer Umsatz- und Gewinngrenze Umsatz- und einkommensteuerfrei. Ob diese Grenze erreicht oder überschritten wird ist mit einer einfachen Buchführung zu belegen.
Belege, wie Quittungen von Beträgen, die gezahlt oder eingenommen wurden, sind dabei die Abrechnungsgrundlage.

Bitte nicht weiter mutmaßen. Informationen von einem, der eine kennt, die schon mal damit zu tun hatte, führen sehr schnell ins finanzielle Desaster.

Grüße
----
Wos I net konn, konn Silikon
 
#9
Christian:  Thumbs Up
 
#10
Moin,
alles kalter Kaffee mit Kleinstgewerbe oder ähnlichen Derivaten.
Erst mit einem Nebenerwerb mit Vorsteuerabzugsberechtigung wird es interessant und lohnenswert.
Neben der sofortigen Rückerstattung der Vorsteuer kommt noch die Abschreibung hinzu.
Das setzt allerdings irgendwann auch Umsatz voraus. Die Finanzämter sehen sich Verluste maximal 4 Jahre an.
Letztendlich kann man dann ja das Nebengewerbe wieder aufgeben.
Man hat dann mit der Auflösung des Betriebsvermögens zwar Einnahmen zu verbuchen, aber eben abzüglich der Abschreibung.
Und wenn der Verkaufserlös den Restbuchwert nicht erreicht, ist es eben so.

Gruß Volker
 


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